Aussagen von Hyundai-Verkäufer zu Neuwagengarantie und Mobilitätsgarantie richtig?

  • Versuch auf jeden Fall, noch etwas an "Extras" rauszukitzeln! Winterreifen samt (Stahl-) Felgen wäre sicherlich akzeptabel - eine Tankfüllung ist es m.E. jedenfalls nicht! :thumbdown:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja, genau so seh ich das auch...deshalb hab ich ja auch nochmal nachgefragt, wie hoch denn der Wert der Zusatzausstattung anzusetzen ist- und werd da nochmal ansetzen.


    Wobei mir bewusst ist, dass ich "rechtlich" schlechte Karten hab, da im Vertrag ja "Classic" deklariert ist. Ich denke, er fürchtet, dass meine Bewertung von Hyundai Deutschland dementprechend ausfallen wird.


    Ich weiß nicht, hab ich einen "schlechten" Verkäufer erwischt, der so viel Unwahres in den Raum stellt (z.B. auch in Bezug auf Garantie)- oder muss man bei einem Autoverkäufer mit so etwas rechnen? Wirklich "misstrauisch" war ich in der Hinsicht immer nur beim Privatkauf...

  • Ich glaube nicht, daß es sich dabei um einen schlechten Verkäufer handelt. Seine Aussagen zu den Garantiebestimmungen sind zwar - rein juristisch gesehen - nicht ganz "Wasserdicht", aber zumindest "Empfehlenswert". Wer seine Kundendienste innerhalb der Garantiezeit nur beim Markenhändler durchführt, hat bei Garantiefällen stets die besten Karten gegenüber dem Fahrzeughersteller! Speziell auch bei Kulanzanträgen NACH Garantieablauf! :)

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  • Wenn er es als Empfehlung ausgesprochen hätte, fände ich das ja okay. Als ich ihn darauf angesprochen hatte, dass ich andere Infos hätte, dass es wohl eine Gesetzänderung gegeben habe wegen EU-Recht, da hat er mir ja explizit widersprochen, dass ich dann die 5-Jahres-Garantie verlieren würde.


    Und das stört mich eben, da fühle ich mich einfach belogen...was ja noch nichts darüber aussagt, wo ich die Inspektionen letztendlich machen lasse.


    Und auch seine Behauptung, dass die Mobilitätsgarantie erst in 100 km Entfernung greife. Selbst auf mein Nachhaken hin hat er darauf beharrt (nach den Infos hier hab ich im Übrigen den Schutzbrief bei der KFZ-Versicherung nun doch mit zugebucht)

  • Auf meine Anfrage, was denn die Zusatzausstattung wert ist, bekam ich folgende Antwort:
    das kann man so nicht sagen. Mein Vorschlag wäre, Sie bekommen von mir den ersten Kundendienst bezahlt.
    Ich bin jetzt noch einen Schritt weitergegangen. Nun hoffe ich, dass Sie damit zufrieden sind.


    Kann ich das sein?

  • Entscheide selbst! Der Händler kommt dir entgegen, rein rechtlich hast du nichts gegen ihn in der Hand - also nimm an, oder geh vor Gericht. Da wirst du aber nichts erreichen....


    Ein verärgerter Händler nützt dir (finanziell) auch nichts!

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  • Danke euch für eure Einschätzungen. Ich seh das ähnlich, hatte aber auch gehofft :rolleyes: , vllt. tatsächlich Winderräder "rauszuschlagen"...die kosten dort aber doch um 350 Euro...

  • Hallo. Jetzt möchte ich doch noch einmal etwas zum Thema fragen (wie ich sehe, ist ja mindestens 1 Verkäufer hier- der mit solchen Dingen ja vllt. auch zu tun hat...)


    Ich hab dem Verkäufer den Vorschlag der Nachrüstung gemacht oder falls das nicht möglich sei, wären vom Gegenwert her doch vllt. Winterreifen auf Felgen drin? Er hat dann geantwortet, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass er mir die kompletten Winterräder geben kann, da sie bei dem i10 grad mal 300 Euro verdienen würden und er mit den Winterrädern sogar ein Minus haben würde. (Er schlägt mir eine kleine Beteiligung vor, die er aber erst noch kalkulieren müsse)


    Meine Frage an euch ist nun: Kann das den Tatsachen entsprechen? Zur Info, ich hab den i10 knapp 30% unter Listenpreis und mit Tageszulassung gekauft.


    Ich bin eigentlich kein so misstrauischer Mensch, da ich von ihm aber mehrmals eindeutig angelogen wurde, bin ich mir nun doch unsicher...zumal ich den i10 (über einen Vermittler) 500 Euro günstiger gesehen hatte (habe ihn aufgrund der örtlichen Nähe und zusätzlichem Radioeinbau und Zulassung beim örtlichen Händler gekauft)

  • Meine Frage an euch ist nun: Kann das den Tatsachen entsprechen?

    Ja, das ist gut möglich! Die Margen im Neuwagengeschäft sind bei weitem nicht so groß, wie sich der Kunde das vorstellt.

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  • Da ja sicherlich der eine oder andere hier Probleme mit seinem Hyundaipartner hat, möchte ich hier eine neues Diskussionsthema erstellen zur Frage was kann ich machen wenn ich mit meiner Werkstatt nicht weiter komme!


    Da ja auch seit 2012 Seitens Hyundai die 5 Jahre Inspektion raus genommen wurde sind viele der Meinung ich muß dennoch meinen Service beim Hyundaipartner machen lassen sonst gibts keine Garantie.


    Dies stimmt so nicht.

    Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.


    Allerdings, so der GVA, ist es empfehlenswert, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Autobauers erfolgt ist. Ein Restrisiko bleibt dennoch.


    Ausnahmen bestätigen die Regel :
    Tritt nämlich im Zeitraum der Herstellergarantie oder der gesetzlichen Sachmängelhaftung ein Schaden am Fahrzeug auf, muss eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Denn Nachbesserungen dürfen nur beim Verkäufer oder in einer Werkstatt derselben Fahrzeugmarke durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass Hersteller sich auch nach Ablauf der Garantie aus Kulanz an anfallenden Reparaturkosten beteiligen. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, wird die in dem Moment abgelehnt, wenn die vorangegangenen Arbeiten an dem Wagen nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden.


    Während der Garantie ist dies allerdings auch kein Problem wenn zB in einer freien Werkstatt Eures Vertrauens ein Garantieschaden festgestellt wird, dann muß nun mal wieder der Hyundaipartner ran.


    Da sollte allerdings Hyundai überlegen ob man seinen Kunden gegenüber seine Versprechen halten kann wenn da die Servicekosten recht üppig sind?


    Wie seht Ihr das und welche Erfahrungen habt Ihr vielleicht schon gemacht?


    Liebe Grüße
    Sascha :winke:


    /edit Ceed: da diese Problematik immer wieder als Thema auftaucht, Zusammenlegung.

    Einmal editiert, zuletzt von geosnoopy ()

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