Aussagen von Hyundai-Verkäufer zu Neuwagengarantie und Mobilitätsgarantie richtig?

  • Hallo,


    heute wurde ich nach langer Suchphase stolzer Besitzer eines Hyundai i10.


    Bei der Übergabe kam die Sprache auch auf die Garantie und die vorgeschribenen Inspektionen. Der Verkäufer meinte, diese MÜSSEN in einer Hyundai-Werkstatt gemacht werden. Ich entgegnete, ich hätte andere Infos, das es eine Gesetzesänderung gegeben hat (in 2010 meine ich), dass man auch in eine freie Fachwerkstatt gehen kann und die Inspektionen natürlich nach Herstellervorgaben gemacht werden müssen.


    Dann zur Mobilitätsgarantie: Er meinte, die greift erst nach 100 km Entfernung. Ich war eigentlich der Meinung, dass die 100km-Regelung nur Hotelkosten betrifft, nicht aber den Pannendienst?


    Weiß hier jemand Bescheid?


    Vielen Dank


    Manu

  • Du bist nicht verpflichtet, deine Kundendienste - auch innerhalb der Garantiezeit - beim Fahrzeughersteller machen zu lassen. Auch freie Werkstätten dürfen diese durchführen, und müssen vom Fahrzeughersteller im Garantiefall anerkannt werden, sofern auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt wurde, daß die Wartungsarbeiten exakt nach Herstellervorschrift gemacht wurden.


    Ich persönlich würde allerdings meine Servicearbeiten innerhalb der Garantiezeit beim Fahrzeughersteller machen lassen - aus Gründen der Fachkompetenz, und der Möglichkeit auch nach Ablauf der Garantiezeit auf Kulanz hoffen zu können.


    Bei der Mobilitätsgarantie erhält man auch Pannenhilfe, wenn man sich weniger als 100km vom Wohnort entfernt befindet. Eine Hotelübernachtung, oder auch einen Leihwagen bekommt man aber erst bei Entfernungen über 100km.


    Zusätzlich würde ich auch trotzt Mobilitätsgarantie immer auch empfehlen, die Mitgliedschaft in einem Automobilclub anzustreben! (ADAC o.ä.)


    Doppelt hält besser..... ;)


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also ich würde die Durchsichten auch bei Hyundai machen lassen, aber nicht wegen der Fachkompetenz die ist evtl. in kleinen freien Meisterwerkstätten unter Umständen manchmal besser als bei sogenannten Fachwerkstätten, sondern man sollte immer im Hinterkopf haben Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, es gibt zwar Gerichtsurteile usw. aber wenn der Hersteller (bzw HMD) aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen will wirst du eben Probleme haben.
    Übrigens Schutzbrief in einem Automobilclub würde ich mir schenken, wenn man nicht regelmäßig im Ausland unterwegs ist. Für ca 6 Euro im Jahr ist oft ein Schutzbrief bei den KFZ Versicherungen mit buchbar und die Leistungen sind im Pannenfall auch recht gut. Man sollte nur schauen ob es auch ab Haustür gilt und nicht erst ab 50km Luftlinie, bei meiner ist es ab Haustür aber Pannenhilfe da auf 150 bzw Abschleppen auf 200€ begrenzt über 50km dann eben auch darüber hinaus. Und im übrigen ist das Netz der Pannenhilfsfahrzeuge der Versicherungen bald besser ausgebaut als das des ADAC.
    Zu bedenken gibt es aber hier eins dieser Schutzbrief der Versicherung ist Fahrzeugabhängig und nicht Personenabhängig wie zB beim ADAC.

  • Du hast auch die Möglichkeit einen anderen Vertragspartner deines Vertrauens zu nehmen.
    Aber wie Jacky schon schrieb haben diese Werksstätten der Hausmarke meist das bessere Wissen.
    Zu dem Verkäufer (eightball) , das bedeutet aber nicht selbiges für die Werkstatt!
    Stell Dir vor du fährst zum Reifenhändler und läßt Dir Winterräder draufziehen, später hast Du einen Schaden am Fahrzeug (zB Stoßdämpfer), dann soll es heißen
    Du hättest dies Räder von Hyundai draufziehen sollen....... :dudu:
    Bei anderen Werkstätten würde ich lediglich darauf achten das diese in der Innung sind.
    Das macht es bei Problemen schon leichter, da kannst Du Dich im Streitfall an die Kreishandwerkerschaft wenden auch ohne Rechstschutz und Anwalt! :super:
    Ok, bei dem Service muß die andere Werkstatt sich selbstverstndlich an die Herstellervorgaben halten, beachte bitte die max Verzugszeit von glaube max 2Monaten/?KM
    bei der Inspektion! :evil:


    Sollte Dir das mit dem ADAC oder ä...... zu teuer sein, bei den meisten Versicherern gibt es für kleines Geld einen Schutzbrief, manchne haben es standard schon drin (zBHDI/keine Werbung habe einen anderen Versicherer).
    Da stimme ich Jacky auch mal wieder zu, man ist im Notfall bestens versorgt! Gerdae jetzt in der dunklen Winterzeit! :super:

    9 Mal editiert, zuletzt von geosnoopy ()

  • Vielen Dank euch allen.


    Ja, das mit dem Schutzbrief hatte ich mir schon überlegt, kostet bei mir 8 Euro pro Jahr, hatte ich bei meinem alten Auto auch.


    Nur bin ich nicht der Meinung "doppelt hält besser", bezahlen tut ja nur eine Versicherung. Oder hat der Schutzbrief Leistungen, die bei der Mobilitätsgarantie nicht abgedeckt sind?


    Enttäuscht bin ich ja von dem Verkäufer (Fachhändler!), dass er mir falsche Auskünfte gegeben hat, was die Entfernung angeht. Hab ihm ja sogar gesagt, so nützt mir die Mobilitätsgarantie eigentlich gar nichts, ich fahre i.d.R. nicht weit weg (ins Ausland gar nicht)


    Bin aber auch noch in einer anderen Aussage von ihm am recherchieren. Er hatte immer von einem i10 5star edition gesprochen und abgeholt hab ich einen Classic. Hab heut angefragt und er meinte, das sei dieselbe Ausstattung. Ich meine aber gelesen zu haben, dass bei der 5star edition eine Sonderausstattung in Form von elektrischen 2 Fensterhebern und höhenverstellbarem Fahrersitz angegeben war...


    Das ist so ein Wehrmutstropfen zur Freude über mein neues Auto.


    Liebe Grüße


    manu

  • Die Leistungen habe ich noch gar nicht genau verglichen.
    Allerdings hatte ich mal eine Panne mit meinem damaligen VW und bei dieser Hotline ging erst mal ellenlang keiner ran.
    Dann habe ich den örtlichen Abschleppunternehmer beauftragt, es war dunkel und naßkalt, der kam dann sofort raus und konnte mich bergen.
    Danach stellte sich VW quer, ich hätte über die Hotline den Auftrag erteilen müssen blablabla.
    Habe dann die Rechnung von meinem Versicherer problemlos erstattet bekommen, bzw das Abschleppunternehmen hatte direkt mit der Versicherung abgerechnet!


    Auch wenn es vielleicht ein Einzelfall gewesen sein sollte, aber in so einer Situation war ich froh drum!
    Das Fahrzeug kam direkt vor die Tore von VW und dann mussten die auf Garantie reparieren und den Leihwagen stellen, wie gesagt die zickten wegen den Abschleppkosten aber rum!


    Wie es hier bei Hyundai ist kann ich nicht sagen!

    Einmal editiert, zuletzt von geosnoopy ()

  • Er hatte immer von einem i10 5star edition gesprochen und abgeholt hab ich einen Classic. Hab heut angefragt und er meinte, das sei dieselbe Ausstattung.

    Wovon ein Händler SPRICHT ist vollkommen Banane - wichtig und bindend ist nur, was er SCHREIBT. Und zwar in den Kaufvertrag, den du durchgelesen (haben solltest) und unterschrieben hast!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • manu
    Habe mal eben bei meiner Versicherung nachgelesen. Dies ist die vollständige Auflistung aller Leistungen:


    Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort bis 105 EUR
    Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall
    Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis 155 EUR
    Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall für maximal 2 Wochen
    Weiter- oder Rücktransport bei Fahrzeugausfall
    Übernachtung bei einem Fahrzeugausfall für bis zu 3 Nächte (maximal 60 EUR je Übernachtung)
    Mietwagen bei Fahrzeugausfall für bis zu 7 Tage (maximal 385 EUR)
    Ersatzteilversand
    Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
    Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl für bis zu 2 Wochen
    Fahrzeugverzollung und –verschrottung
    Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
    Krankenrücktransport
    Krankenbesuch
    Arzneimittelversand
    Rückholung von Kindern
    Hilfe im Todesfall
    Ersatz von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln


    Schon einiges mehr an Leistungen, allerdings kann dies bei den Versicherern abweichen!

  • Ja, er hat den Kaufvertrag vorgelesen, bei der Ausstattung hat er gemeint, das seien so viele Posten, die könnten gar nicht alle aufgeführt sein... :(


    Ich such jetzt, wo ich die Unterschiede schriftlich aufgeführt finde und werd die ihm per E-Mail zusenden. Da er ja behauptet,
    der Classic hat die gleiche Ausstattung wie der Five Star Edition. Wobei der Classic noch etwas günstiger ist.
    Wobei ich meine, dass es grad andersrum ist- die Classic Version hat ursprünglich 10390 Euro gekostet, die 5 star edition dann 8900 Euro...

  • Auszug aus MeinAuto.de:


    Im Falle des Hyundai i10 umfasst die Ausführung 5 Star Edition Silver eine manuelle Klimaanlage, eine Funkfernbedienung für die Zentralverriegelung, elektrisch einstellbare Außenspiegel und elektrische Fensterheber (hinten). Der Aufpreis für das Paket beträgt 1.000 Euro. Die Kosten für die Ausstattungs-Option Gold belaufen sich auf 2.300 Euro. Für sein Geld bekommt der Kunde zusätzlich zu den oben genannten Elementen die folgenden Extras: 15-Zoll-Leichtmetallfelgen, Seitenairbags (vorne), Lederlenkrad, Lederschaltknauf, eine Metalldekoroptik für die Mittelkonsole, Sitzheizungen für die vorderen Sitze, beheizbare Außenspiegel mit integrierten Blinkern, Nebelscheinwerfer, CD-Radio mit USB-Anschluss und eine Lenkradfernbedienung. Zusätzlich werden Außenspiegel, Türgriffe und Seitenbeplankung in Wagenfarbe lackiert. Als Antrieb steht für den Kleinstwagen der 1.1 Benziner mit 51 kW (69 PS) zur Verfügung. Durch die exklusiven Ausstattungsoptionen und den günstigen Einstiegspreis von 8.900 Euro ergibt sich für den Hyundai i10 5 Star ein Preisvorteil von bis zu 2.500 Euro gegenüber einem vergleichbar ausgestatteten Serienmodell.

  • Aber wenn 5StarEdition geschrieben wurde, und ein Classic geliefert wurde, dann ist WUMS möglich:


    Wandlung
    Umtausch
    Minderung
    Schadenersatz

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nein, da steht Classic. Er hat ja gesagt, das sei dieselbe Ausstattung zu 5 star edition.


    Aber ich meinte auch nicht den Zusatz Silber oder Gold. Ich meine gelesen zu haben, dass dies zu Zusatzausstattung 2 elektrische Fensterheber und höhenverstellbaren Fahrersitz beinhaltet. Und das möchte ich suchen, wo ich das gefunden hatte und dem Händler schicken. Er behauptet ja, dass es dieselbe Ausstattung ist, Classic oder 5star edition. Er leugnet ja gar nicht, dass er von der 5star edition gesprochen hat, es sei ja dasselbe...

  • Ich habs gefunden, auf der Hyundai Deutschland Seite:
    Link: "Wie viel Potenzial in einem Auto steckt, lässt sich an vielem ablesen, aber ganz bestimmt nicht an seiner Größe. Zahlreiche nützliche Details wie elektrische Fensterheber, höhenverstellbarer Fahrersitz und umklappbare Rücksitzbank sind beim i10 in der 5 Star Edition von Anfang an mit an Bord.

  • Gerd
    Einmal gehört - nie mehr vergessen! Diese Eselsbrücke verdanke ich einem Prof. als ich noch im 1. Semester BWL war. :D


    manu
    Dass es bei HMD steht, bezweifelt wohl keiner. Aber steht es in deinem Kaufvertrag? Wenn da Classic steht, hast du auch Classic bestellt... :(

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Boah eh was bin ich froh, einen Vorführwagen gekauft zu haben....aber schon wahr, was im Vertrag steht gilt...hoffentlich hast im Falle des Falles Zeugen und ne Rechtschutzversciherung, wenn es soweit treiben willst....Nerven brauchste dann allerdings wie Drahtseile!!


    Und die Mobilitätsgarantie *gg* ich binim ACE (schon glaub an die 30 Jahre) und bin froh, aus der Versicehrung vom AUto hab ich es rausnehmen lassen deswegen. ACE hilft schnell unkomplizert und auch Samstag abends während eines Fußballspiels *lach*

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!