EU-/Importfahrzeuge ohne deutsche Bedienungsanleitung

  • Hallo Leute,


    über eine Sache stolpere ich hier immer wieder. Es gibt ja jede Menge in D erworbene EU-Fahrzeuge unter uns.
    Und wie häufig werden elementare Fragen zum Fahrzeug bei uns gestellt, die grundsätzlich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs erläutert sind. Natürlich beantworten wir die Fragen ja gerne umfangreich und vollständig, aber bei dem Hinweis auf die Betriebsanleitung erhalten wir Informationen wie "belgische, französische, bulgarische, ungarische... Sprachversion. Die deutsche müsse erst für 25 EUR beim Händler bestellt werden.


    Es mag dem einen oder anderen entgangen sein, aber die deutsche Rechtsprechung sieht seit Jahren vor, dass ein in Deutschland verkauftes Gut ohne verständliche Bedienungsanleitung mangelhaft ist. Oder anders: wenn ich ein Gut (und dazu gehören auch Fahrzeuge) in Deutschland von einem Händler mit Gerichtsstand Deutschland erwerbe, dann unterliegt dieses Geschäft der deutschen Rechtsprechung. dementsprechend hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen und es zu verantworten, dass eine verständliche (also deutsche) Betriebsanleitung zur Verfügung gestellt wird.


    Das letze Urteil diesbezüglich wurde nach meiner Erinnerung 2006 vom OLG München zu Gunsten der Verbraucher gefällt (OLG München, Urteil vom 09.03.2006, Az. 6 U 4082/05)


    Amtl. Leitsatz:


    1. Eine Kaufsache ist mangelhaft im Sinne des § 434 BGB, wenn die Bedienungsanleitung in wesentlichen Punkten unvollständig oder fehlerhaft ist, sodass bei entsprechendem Gebrauch der - ansonsten einwandfreien - Kaufsache Fehlfunktionen auftreten.
    2. Für ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen im Sinne des § 439 BGB reicht es in diesem Falle aus, wenn der Käufer die aufgetretene Fehlfunktion beschreibt. Es ist Sache des Verkäufers, zu erkennen, dass die Ursache dieser Fehlfunktion in einer Unzulänglichkeit der Bedienungsanleitung besteht, und dem Käufer die nötigen ergänzenden Bedienungshinweise zu geben. Solange das nicht geschieht, besteht der Mangel fort.


    "Eine unzureichende Bedienungsanleitung kann keineswegs nur im Falle des § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB (Montageanleitung) einen Mangel der Kaufsache darstellen. Wenn die sinnvolle Verwendung eines Kaufgegenstandes eine verständliche Bedienungsanleitung voraussetzt, dann ist jedenfalls das völlige Fehlen einer solchen Bedienungsanleitung ein Mangel der Kaufsache (BGH NJW 1989, 3222; OLG München, CR 1999, 221; OLG Bremen, OLGR Bremen 2002, 338). Wenn eine Bedienungsanleitung zwar vorhanden ist, aber wegen erheblicher Lücken ihrem Zweck nicht genügt, dann kann nichts anderes gelten. "


    Dieser Auszug stammt aus dem Münchener Urteil; wie man sieht, bezieht das OLG bereits früher ergangene Entscheidungen des BGH von 1989 sowie vorherige Urteile aus München und Bremen mit ein.


    Mit dem freundlichen Hinweis beim deutschen Händler auf die einschlägige Rechtsprechung (sofern er nicht kooperiert) sollte man spätestens ein kostenloses Handbuch in deutscher Sprache erhalten. Anderenfalls kann man das Gut (auch ein Auto) mit der Begründung des erheblichen Mangels zurückgeben.


    Dass sich Händler gerne aus ihrer Verantwortung und Pflicht rausreden wollen, ist mir nichts neues.
    Aber ich habe bereits vor mehreren Jahren bei einer bekannten großen ElektroMarktkette die Erfahrung gemacht, dass der freundliche Hinweis auf die Händlerpflicht Erfolg haben kann. Hatte seinerzeit eine Digicam bemängelt, der das englische Handbuch nur auf DVD beilag, mein PC jedoch nur CD-ROM beherrschte und mein englisch nicht sehr weit reichte. nach einigem hin und her glaubte der Verkäufer, der Hinweis seinerseits auf die japanische Internetseite des Herstellers mit deutschem Download würde mir reichen; worauf ich ihm erklärte, den Download könne er gerne für mich ziehen und ausdrucken - kostenlos versteht sich! Andernfalls würde ich die DigiCam zurückgeben und mich unter Bezug auf eindeutige Rechtsprechung an die Handelkammer und die Wettbewerbszentrale wenden. Das funktionierte seeehr gut.


    Es ist lediglich ein Hinweis meinerseits, den wir alle im Gedächtnis bei unseren täglichen Einkäufen haben sollten. Jeder muss natürlich für sich entscheiden, wann er was wie und überhaupt geltend macht.
    Ich übernehme aufgrund meines allgemeinen Hinweises keine Verantwortung für euer Tun und Handeln und eventuell daraus entstehende Probleme. Ich kann nur mitteilen, dass ich damit Erfolg hatte, weil ich es im Hinterkopf hatte.


    Vielleicht hilfts ja in Zukunft, für eine vermehrte kostenlose Zugabe einer deutschsprachigen Fahrzeugbedienungsanleitung beim Kauf sog. EU-Fahrzeuge von deutschen Händlern zu sorgen.


    Das einzige, was mich immer nervt, dass man bei uns in D eigentlich immer mit irgend einem Gesetzbuch unter dem Arm solche Geschäfte tätigen muss; aber das kriegt der Deutsche nicht mehr aus seinem Kopf.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Hallo allerseids;


    Ein Seriöser EU Wagen Händler liefert zum gekauften EU Wagen immer eine Deutsche Betriebsanleitung dazu!

  • Ich habe auch eine deutsche Betriebsanleitung für unseren aus Dänemark stammenden i30 bekommen.Da kann man dann denke ich die "Spreu vom Weizen trennen" was Service des Händlers angeht.


    Also ich hatte eine perfekte Abwicklung ,von netter kompetenter Beratung vor der Bestellung,über fast taggenaue Lieferung wie angekündigt,Austattung wie beschrieben,prompte Übersendung der Papiere zur Zulassung,Absprache des Abholtermins,Abholung vom Bahnhof,und super nette und schnelle Übergabe des Fahrzeugs,mit COC-Dokument,deutsche Anleitung usw.
    Und das Auto wurde nur einige Tage vorher beim dän. Händler "zugelassen",so daß die Garantie auch fast komplette Laufzeit hat,und nicht einige Monate kürzer.
    Und bei Hyundai D schon registriert vom Händler.


    Zum ersten Mal ein Eu-auto ,und das noch über Internet,aber ich würde es bestimmt wieder machen,aber man muss sich den Händler genau ansehen,denn es klappt leider nicht bei allen so gut.

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