Garantiezeit 3 oder 5 Jahre???

  • Wenn sich HMD bezüglich der 5 Jahres Garantie querstellt und dir für ein Importfahrzeug nur 3 Jahre Garantie gewährt, würde ich an deiner Stelle versuchen über deinen Händler/Importeur eine (möglichst kostenlose) Anschlußgarantie für die fehlenden 2 Jahre zu bekommen. Diese ist zwar meist weniger umfangreich als die eigentliche Hyundaigarantie, aber zumindest sind die wichtigsten Baugruppen wie Motor, Getriebe und Differential abgedeckt!

    Was hat denn der deutsche Verkäufer/Vermittler von EU-Wagen damit zu tun? Er muss nur 2 Jahre lang mit Gewährleistung (falls vermittlungsvertrag gar nicht) für Mängel gerade stehen. Die Werksgarantie ist eine Leistung von HMDänemark.

  • ....das wird so dann auch nicht klappen.....weil das Auto ja nun in Deutschland zur Garantie gemeldet ist......

    Hast Du Dir das selber ausgedacht oder hat Dir jemand geholfen? Garantieansprüche darfst Du nachwievor in in der ganzen EU haben. Wer hat das mit der Garantieanmeldung überhaupt begonnen? Was ist das überhaupt?

  • Außerdem kannst du dir für das 4.und 5. Jahr eine Zusatzgarantie kaufen, kostet ca 200€ für die beiden Jahre.

    Eine solche Anschlussgarantie für den SantaFe 4WD kostet leider zwischen 400 und 500€. Der Garant bei den Koreanern ist CarGarantie. :super:

  • Der Garantiegeber bleibt auf jeden Fall Hyundai Motor Dänemark. Dass eine eventuelle Garantiereparatur von Hyundai Motor Deutschland auf Anfrage einer Werkstatt freigegeben wird und dann noch vielleicht mit Dänemark abgerechnet wird, ändert für den Besitzer nichts.


    Wie willst Du denn das in der Praxis durchsetzen? Ich erwarte nicht, dass es von Hyundai DK in angemessener Zeit eine Freigabe gibt und ohne die wird Hyundai DK auch nichts erstatten. Der deutsche Händler ist Vertragspartner von HMD und nicht von Hyundai DK. Insofern muss er sich danach richten, was HMD ihm vorgibt, ansonsten bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Es macht also wenig Sinn, den Händler zu boykottieren. Wen man da besser boykottiert, überlasse ich Eurer Phantasie.

  • Ganz richtig Matthias! Ich denke grad an Paule, dessen i30 war doch aus Bulgarien. Es ist sicherlich nicht leicht, Garantieansprüche in Bulgarien durchzusetzen - von den Sprachschwierigkeiten und der Korrespondenz in Kyrillisch mal ganz abgesehen. :aufgeb:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hast Du Dir das selber ausgedacht oder hat Dir jemand geholfen? Garantieansprüche darfst Du nachwievor in in der ganzen EU haben. Wer hat das mit der Garantieanmeldung überhaupt begonnen? Was ist das überhaupt?


    ...es geht ja nicht darum ob man Garantie hat , sondern wie lange , und die Garantielänge richtet sich nach dem Land wo das Auto angemeldet ist......und natürlich auch wo es herkommt......ich denk mal so...hat ein EU Fahrzeug 2Jahre Garantie....kommt nach Deutschland , alle Deutschen haben 5 Jahre , aber...der EU dann nur zwei......in Deutschland......
    oder er hat in Rumänien 7 Jahre Garantie(solls schon gegeben haben)....kommt Als EU-Fahrzeug nach D und bekommt wie alle Deutschen dann ...nur 5 Jahre Garantie...
    so hab ich das verstanden......


    .....ob ich nun Hyundai verklagen soll ,weil ich nun nur 3 Jahre Garantie habe......ich weiß es nicht.....vielleicht lass ich noch einen Anwalt drüber schaun...mal sehn was mein Rechtsschutz sagt.....

  • Hallo zusammen,
    ..es ist nun etwas Zeit vergangen, aber......nun habe ich , nachdem ich beim Anwalt war , und der einen Brief zum Importeur nach Dänemark geschrieben hat :boxen: eine Garantieverlängerung um zwei Jahre auf dann 5Jahre Hyundai-Garantie bekommen :freu:
    und das ging dann so....
    Nach dem Brief nach Dänemark hat sich der deutsche Verkäufer bei mir gemeldet und mir die Übernahme der Kosten für eine Garantieverlängerung auf 5Jahre zu Übernehmen!!!!! :D
    Ich zum Händler....Anschlussgarantie abgeschlossen....1200Euro 8o ....sind bezahlt worden......alles ist gut! :bang:

  • Freut mich für dich :] ....und die Anwaltkosten, wurden die auch übernommen? Das wäre dann ja fast wie an Weihnachten! :super:


    Gruß Jacky

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  • Hallo,
    Klar wurden die übernommen,ich hab das vorher mit meinen Rechtsschutz abgesprochen,die haben mir auch geraten was zu unternehmen, und ich denk das der Anwalt seine Bezahlung von meiner Rechtsschutzversicherung bekommen hat , da hab ich mich nicht kümmern brauchen :D
    jo....ein schönes vorgezogenes Weihnachtsgeschenk :]
    Gruß Rolf

  • Hallo,


    ich habe meinen i10 (IA) im Juni bei einem großen Hyundaihändler als Tageszulassung gekauft. Der wagen war nur für einen Tag (31.07.2014) zugelassen, am 06.08.2014 habe ich den Wagen gekauft. Bei Fahrzeugübergabe war das Serviceheft nicht dabei und das Fahrzeug hatte nur 1 Jahr TÜV. Ich bin seinerzeit sofort misstrauisch geworden, der Händler sagte mir daraufhin, dass es so üblich sei das Fahrzeuge bei Händler-Tageszulassungen nur 1 Jahr TÜV bekommen und gab mir schriftlich, dass ich nächstes Jahr im Juli kostenlos den TÜV für 2 weitere Jahre bekomme.


    Zum fehlenden Servicehaft sagte der Händler mir, dass die Garantie immer erst bei Hyndai beantragt werden muss und mir das Serviceheft binnen 3 Wochen zugesandt wird. Nach nunmehr fast 3 Monaten habe ich heute auf mehrfaches Drängen endlich das Serviceheft erhalten.


    In der Garantieurkunde ist eine "Autovermietung" eingetragen! Gemäß Hyundai Garantiebedingungen gibt es für Zulassungen als Mietwagen nur 3 Jahre Fahrzeuggarantie und nicht wie sonst üblich 5 Jahre.


    Ich habe den Händler sofort angeschrieben wie das sein könne. Daraufhin erhielt ich eben einen Anruf vom Verkäufer und der erklärte mir, dass sie die Garantie bei Hyundai auf mich als Privatperson umgemeldet hätten und ich nun angeblich doch die vollen 5 Jahre hätte - darüber habe ich aber nichts schriftlich.


    Der Verkäufer erklärte es mir so: Wenn das Fahrzeug weiterhin als Mietfahrzeug zugelassen sein würde dann würde die Garantie tatsächlich nur 3 Jahre laufen, dadurch das es aber nun auf mich als Privatperson zugelassen wurde und Hyndai darüber informiert wurde habe ich nun angeblich doch die 5 Jahre.


    Wer von Euch kennt sich da aus? Laufe ich jetzt nicht Gefahr, dass die Erstzulassung für einen Tag als Mietwagen erfolgte und ich nun unabhängig davon das ich eine Privatperson bin trotzdem nur 3 Jahre Garantie habe?


    Gruß


    MelcomXL

  • Du hast 5 Jahre Garantie - keine Sorge. Bei Tageszulassungen als Mietwagen hat das auf den Privatkäufer keine Auswirkungen! Man hätte sogar die TÜV-Geschichte anders regeln können! :D

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  • Okay, vielen Dank für die Antwort. Was mich daran allerdings sehr stört ist, dass ich nichts schriftliches in Händen habe. Alles was ich habe ist eine Garantieurkunde die auf die "Autovermietung" ausgestellt ist.


    Was mir dabei auch nicht in den Kopf will: Wo wird denn da die zeitliche Grenze gezogen? In meinem Fall erfolgte die Zulassung auf die Mietwagenfirma nur für einen Tag. Dann erfolgte die Zulassung auf mich und nun habe ich 5 Jahre Garantie.


    Wie wäre es denn wenn das Fahrzeug fast 3 Jahre auf eine Mietwagenfirma zugelassen gewesen wäre und dann erfolgt kurz vor Ablauf der Garantie der Verkauf an eine Privatperson - kann die Garantie dann auch noch umgeschrieben werden so das der Käufer in den Genuss der 5 Jahre kommt?

  • Das geht nur bei Neufahrzeugen mit Tageszulassungen als Mietfahrzeug, diese wieder als Privatfahrzeug bei Hyundai zur 5 Jahres Garantie anzumelden. Wurde das Fahrzeug TATSÄCHLICH als Mietwagen genutzt, ist die 5-Jahres-Garantie Geschichte. Und zwar für immer.
    Gruß Jacky

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  • Danke für die Erklärung - ich glaube Dir das auch alles.


    Nur stört es mich eben, nichts Schriftliches darüber in Händen zu haben.


    Ich denke das es wohl trotzdem nicht verkehrt ist, wenn ich HMD einfach nochmal kurz anschreibe und um schriftliche Bestätigung bitte das die Ummeldung auch tatsächlich erfolgt ist.

  • Kannst du zur Sicherheit natürlich machen, nicht das dein Händler in 3 Jahren plötzlich was "vergessen" hat..... :nenee:

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  • Moin, ich habe auch bei dem Händler unter den gleichen Bedingungen bestellt und ich kann Dir sagen, was in meinem Vertrag steht


    Verbindliche Bestellung
    eines neuen Kraftfahrzeuges mit TZ.
    "Kaufdatum" und dann begonnener 5jähriger Werksgarantie
    Kd.Nu; 00000


    Lieben Gruß
    Daniel

  • Hallo, mein i30 war davor ein Mietwagen. Hier das Ergebnis meiner Anfrage bei Hyundai:


    Zitat

    Schön, dass Sie sich für einen Hyundai i30 Kombi entschieden haben! Mietfahrzeuge haben zunächst eine dreijährige Herstellergarantie. Wird das Fahrzeug innerhalb der ersten 12 Monate und einer maximalen Laufleistung von 40.000 Kilometer von einem Hyundai Vertragspartner zurückgekauft und an eine Privatperson weiterveräußert, so verliert es seinen Mietwagenstatus und verfügt wieder über die volle Garantiezeit ohne Kilometerbegrenzung. Der Hyundai Vertragspartner muss dies allerdings aktiv an Hyundai Motor Deutschland melden.


    Im Fall Ihres Hyundai i30 Kombi ist das offenbar bereits geschehen, denn er ist nicht mehr mit einem Mietwagenstatus im System versehen. Für Sie besteht also kein weiterer Handlungsbedarf.


    Evtl. hilft das jemanden weiter.

  • Das hilft auf jeden Fall weiter! Die Bedingungen sind ja weitaus kulanter, als ich es noch im Kopf hatte :super:

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  • Mit Kulanz hat das meiner Meinung nach nichts zu tun Hyundai möchte doch Autos verkaufen und mit dem Blick auf Zulassungszahlen ist so eine Tageszulassung willkommen, nur muss ja der Wagen irgendwann auch richtig verkauft werden und wenn es da weniger Garantie gibt würde man ja die Wagen schlechter los.

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