Garantiezeit 3 oder 5 Jahre???

  • Hallo Hyundai Freunde,


    ...so nun gibts was neues......ich hab den Dänischen Händler kontaktiert....der hat mir kurz und bündig zurück gemailt,
    das mein Santa Fe 5 Jahre Garantie hat......mal was positives =)
    ....den Brief an Hyundai Chefetage.....brachte bisher nix.....keine Rückmeldung gar nix....seit ca. 6 Wochen :evil:
    ....das Service Team hab ich nochmal angemailt....vor über einer Woche.....keine Reaktion.... :schläge:
    so...dann hilft nur noch der Anwalt.....muß da mal schaun wies damit aussieht und ob mein Rechtsschutz sowas übernimmt....
    ich halt euch mal auf den laufenden..... :boxen:

  • Noch zum Thema Tageszulassung als Mietwagen: das erkennst Du - wenn die Tageszulassung in Deutschland war - daran, dass er nach einem Jahr zum TÜV muss.

  • Zur Garantie: Ich bin etwas verwirrt über die Anmeldung zur Garantie. Hier wird teilweise berichtet, dass die Garantie noch nicht beantragt wurde und dies dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wurde. Ich habe die Anweisung von meinem Händler bekommen, dass ich direkt am Tag der Zulassung den Fahrzeugschein, etc. an den Händler faxen soll, damit er dies direkt an Hyundai übermitteln kann. Ansonsten würde es wohl Probleme wegen der Garantie geben.

  • Wenn du das Auto selber zulässt, mußt du die Unterlagen an den Händler schicken, damit er dein Auto bei Hyundai anmelden kann. Wenn der Händler die Zulassung erledigt, braucht man das nicht zu machen - er hat dann ja alle nötigen Unterlagen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja, aber warum muss das unbedingt direkt am Tag der Zulassung sein? Wo ist das Problem für Hyundai, wenn sie den Nachweis für die Zulassung einige Tage später erhalten? Die Bedingung stelt für mich kein Hindernis da, da ich am Tag der Zulassung auch gleich das Auto abholen werde. Seltsam finde ich es aber schon.

  • Wahrscheinlich weil die Garantie mit dem Tag der Zulassung beginnt (bzw beginnen sollte), und das erleichtert wahrscheinlich den Verwaltungsakt - falls dein Auto schon am gleichen Tag oder vor der Garantieanmeldung einen erheblichen Mangel aufweisen würde......Nichts ist unmöglich ;-) und es ist ja auch zu deiner "Sicherheit" - oder so ähnlich. ?( Oder dein Händler macht "auf Wichtig".

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also als ich meinen EU-Wagen abgeholt habe wurde mir gesagt, ich soll die Anmeldung dann mit der ersten Inspektion zu machen. Oder wenn eben vorher was wäre. Ich habe ihn bisher nicht angemeldet.

  • Die Garantiezeit läuft aber trotzdem schon, unabhängig vom Anmeldedatum selbiger - das ist dir aber sicherlich bewusst glaube ich. :]

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ganz richtig! Habe mir schon gedacht daß du da den Durchblick hast. Leider gibt es auch ganz andere "Garantie-Spezialisten" in diesem Land. :cheesy:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo nochmal......


    Hyundai hat sich gemeldet :anbet:
    Originaltext....
    Für EU-Fahrzeuge übernehmen wir die Abwicklung der Fahrzeuggarantie. Der Garantiegeber für Ihr Fahrzeug bleibt der dänische Importeur. Wir haben Ihr Anliegen mit der Fachabteilung besprochen und die Garantiedauer geprüft. Ein Fehler ist hier nicht passiert. In der Tat beträgt sie ab Erstzulassung drei Jahre.Unser Tipp: Bitte sprechen Sie einmal mit dem dänischen Importeur: Seine Kontaktdaten lauten:
    Hyundai Bil Import A/S
    ja toll....doch nix mit 5Jahren....oder zur Sicherheit doch mal zum Anwalt....oder muß ich mit den Dänen verhandeln :teach:
    aber warum steht im Serviceheft 5 Jahre......ich versteh das nicht...... :aufgeb:

  • Von dem Importeur stammt mein i30 auch. Bin gerade im Urlaub. Wenn ich zurück bin schau ich mir meine Unterlagen nochmal genauer durch. Mein Händler hat mir beim Verkauf aber auch eindeutig 5 Jahre Garantie zugesichert. Daher gehe ich mal davon aus, dass das auch noch so stimmt. Wenn es Probleme gäbe könne ich mich an ihn wenden hieß es.

  • Hallo,


    ...das wär Interessant , wär Super von dir wenn du mal Nachfragst iDreißig !
    ...vielleicht kannst ja auch Fragen ob es seines Wissens Unterschiede in der
    Garantiezeit zum Santa Fe gibt........oder was der dazu meint.... :]
    Mein Händler und Verkäufer wollte leider nur Verkaufen X( ....und danach nix mehr hören...
    Danke gleich mal im Voraus!


    Gruß Rolf

  • ....habe gerade mit dem Importeur meines Santa Fe telefoniert , so wie es aussieht hat der wirklich nur 3 Jahre Garantie , weil zu dem Zeitpunkt
    wie er gesagt hat , 11.12.2012 , zwar in Dänemark 5 Jahre waren , aber in Deutschland nur 3 Jahre Garantie auf den Santa Fe CM , das neue Modell hatte da schon 5 Jahre .....
    Dann wird sich da wohl nichts mehr ändern dran.....aber der hat es wenigstens vernünftig erklären können , das Service Team Hyundai Deutschland hat ja nur gesagt...das ist so.....bla bla bla....die hätten das doch auch wissen und sagen können !
    Aber 3 Jahre sind ja auch schon was.....besser noch als die normalen 2 Jahre von den Deutschen Herstellern..... :mad:

  • ...Aber 3 Jahre sind ja auch schon was.....besser noch als die normalen 2 Jahre von den Deutschen Herstellern..... :mad:

    Das sehe ich auch so! Sicherlich sind 5 Jahre noch besser :D , aber 3 Jahre sind mehr, als du bei anderen Herstellern bekommst. Außerdem kannst du dir für das 4.und 5. Jahr eine Zusatzgarantie kaufen, kostet ca 200€ für die beiden Jahre. Ein Getriebeschaden kostet mehr als das 10-fache!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Alles klar, dann ist das also modellabhängig. Interessant wäre nun zu wissen, ob du im 4. und 5. Jahr mit dem Auto in Dänemark noch Garantieanspruch hast. Könnte sich bei größeren Sachen immernoch lohnen, die Kiste da kurz hochschippern zu lassen...

  • Jetzz komme ich nicht mehr mit, wenn dein santa fe in Dänemark 5 Jahre Garantie hat,warum soll die dann bei uns nur 3 Jahre betragen normal gelten solcheGarantieen Europa weit!
    Das Auto ist ja in Dk abgestempelt worden also 5 jahre..... wir leben ja in der EU im Serviceheft muß es stehen ob die Garantie EU weit gilt.

  • ....genau so hab ich das auch gesehen..........aber :dudu:
    es zählt dann die Garantiezeit für das Land....wo er hingekommen ist....und das waren da in Deutschland bei diesen Modell zu dieser Zeit 3 Jahre...
    ...in Rumänien soll es einen mit 7 Jahren Garantie mal gegeben haben....sollte der nach Deutschland kommen....hat er dann nur 5 Jahre....so wie es jetzt had in Deutschland ist.......
    .so hat mir das der Importeur erklärt und das wurde auch von Hyundai Deutschland bestätigt..........ob das dann natürlich alles seine Richtigkeit hat...... :teach:

  • Alles klar, dann ist das also modellabhängig. Interessant wäre nun zu wissen, ob du im 4. und 5. Jahr mit dem Auto in Dänemark noch Garantieanspruch hast. Könnte sich bei größeren Sachen immernoch lohnen, die Kiste da kurz hochschippern zu lassen...

    ....das wird so dann auch nicht klappen.....weil das Auto ja nun in Deutschland zur Garantie gemeldet ist...... :rolleyes:

  • Hat von euch auch schon jemand so ein Problem gehabt??? Über Infos und Ratschläge wär ich dankbar !

    Hallo in die Runde!


    Ich fahre einen EU-Kia, der wahrscheinlich durch einen EU-Hyundai abgelöst wird. Deswegen bin ich hier und lese mit.


    Ich hatte schon eine Garantiereparatur und war mit meinem Kia bei diversen Werkstätten in Deutschland. Was hier und in anderen Foren geschrieben wird, bringt mich zum Staunen... :rolleyes:


    In einem Serviceheft MUSS doch ausdrücklich und detailliert stehen, wann die Garantie für das Fahrzeug abläuft. Dort stehen auch die Garantiebedingungen und Ausschlüsse sowie der allgemeine Wartungsplan/-nachweis. Das ist dann AUSSCHLAGGEBEND für das Auto und dessen Besitzer.
    Das Auto muss nirgendwo "zur Garantie angemeldet" werden und, solange das Auto nicht beschädigt wird und die Wartungsvorgaben eingehalten werden, verliert der Besitzer keine Rechte, die aus dem Kaufvertrag (Garantie ist fester Bestandteil des Vertrages) hervorgehen.
    Bei der Auslieferung, in dem Fall in Dänemark, wird eine Null-Inspektion gemacht, das Serviceheft ausgefüllt und die Fahrgestellnummer in das Hyundai-Garantiesystem (Servicesystem) eingetragen. Das Auto kann überall in der EU gewartet und auf Garantie repariert werden.
    Die Garantie gilt in der EU in der Länge, die da angegeben wurde. Die Wartungsintervalle aus dem Wartungsheft gilt auch, und zwar als Garantiebedingung. Ist bei 1.000km ein Ölwechsel in Östrerreich vorgeschrieben, muss ein Import aus Österreich in die Werkstatt bereits bei 1.000km. Ist die Wartungsintervalle 2 Jahre statt 1 Jahr wie in Deutschland, hat der Besitzer einen Vorteil und muss seltener in die Werkstatt als die deutschen Ausführungen.
    Der Garantiegeber bleibt auf jeden Fall Hyundai Motor Dänemark. Dass eine eventuelle Garantiereparatur von Hyundai Motor Deutschland auf Anfrage einer Werkstatt freigegeben wird und dann noch vielleicht mit Dänemark abgerechnet wird, ändert für den Besitzer nichts.


    In Deinem Fall würde ich die Aussagen des Händlers (den würde ich boykottieren) und der Frau von HMD, und das Ganze einfach vergessen. Wenn Du das schneller vergessen willst, kontaktiere einen Händler in Dänemark und frag einfach, wie lange Dein Auto noch Werksgarantie hat, weil Du es kaufen willst.
    Soll ab dem 4. Jahr eine Garantiereparatur notwendig sein, die in Deutschland abgelehnt werden soll, muss erst dann Dein Garantiegeber, Hyundai Motor Denämark eingeschaltet werden. Diskussionen mit HMD bringen Dir nichts. Soll man Dir in Dänemark nicht helfen (wollen), wird dadurch der Kaufvertrag verletzt. Dann hast Du die dänischen Motorpresse und/oder eine Anwaltskanzlei zur Hilfe zu nehemen, und das wirkt oft Wunder, wie das Leben schon mehrmals gezeigt hat. :]

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