Garantiezeit 3 oder 5 Jahre???

  • Hallo,


    ich habe meinen Santa Fe CM, EU-Fahrzeug, mit Tageszulassung in Deutschland im Dezember 2012, Mitte Januar 2013 erworben mit 0km auf dem Tacho, also eigentlich neu. Nun hat es bis jetzt gedauert, bis meine Garantieanmeldung bei Hyundai Deutschland erfolgte, der Händler teilte mir erfreut mit, mein Fahrzeug ist im System und hat ab Erstzulassung Mitte Dezember 2012 3 Jahre Garantie!!! In meinem Scheckheft steht aber auf dänisch, ich denk mal das Fahrzeug kommt aus Dänemark, dass ich ab Erstzulassung 5 Jahre Garantie habe... nun sagt die Hyundai Vertragswerkstatt, dass ich das selber mit Hyundai Deutschland oder Europa klären muß...


    ...und bei Hyundai Deutschland da erreicht man niemanden... telefonisch... Mail hat auch nicht geklappt.... :mauer:


    Hat von euch auch schon jemand so ein Problem gehabt??? Über Infos und Ratschläge wär ich dankbar ! :anbet:


    Gruß Rolf

  • Hi RolliNo


    Hab mal nen bissel geschaut und das zusamm getragen:


    Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für Reimporte. Allerdings muss das Serviceheft folgende Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:


    1. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
    2. Auslieferungsdatum (Garantiestart)
    3. Stempel des ausliefernden Vertragshändlers


    Mit dieser Garantie können Sie zu jedem Vertragshändler, bzw. zu jeder Vertragswerkstatt in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gehen falls ein Defekt auftritt.



    Die Garantie gilt wie im Herkunftsland, jedoch nur maximal 5 Jahre wie in Deutschland.


    Ausgenommen ist die Mobilitätsgarantie und die 5 kostenlosen Inspektionen. Tip: Bei der der Versicherung für ca 6,00 Euro im Jahr den Schutzbrief mit abschließen. So ist die Mobilität auch gesichert. Was nicht in Deutschland gilt, sind die 7 Jahre bei rumänischen Reimporten. Es gibt nur 5 Jahre.


    Voraussetzung ist, dass man das Serviceheft und den Fahrzeugschein bei einem Hyundai-Händler in der jeweiligen Region vorlegen muss. Dieser Händler muß das Heft und den Fzg.Schein kopieren und an Hyundai Deutschland melden. Sollte im Moment ein Garantiefall vorliegen, kann der Händler auch einen Eilvermerk an Hyundai machen.



    Gruß Chris :D

  • Schau mal bitte in folgenden Thread, der User hatte das gleiche Problem und hat dann nach seiner Beschwerde die ihm zustehenden 5 Jahre Garantie erhalten:


    Garantie bei EU Fahrzeug nur 3 Jahre?


    Schade, dass Hyundai Deutschland diese Problematik nicht in den Griff bekommt, die Kommunikation innerhalb der Firma scheint wohl nicht so recht zu funktionieren.


    Chris-Quu
    Die Mobilitätsgarantie bekommt man bei Import-Fahrzeugen nach der ersten Jahresinspektion.


    Es gibt keine 5 kostenlosen Inspektionen, weder bei offiziell durch Hyundai-Deutschland eingeführten Autos, noch bei Importfahrzeugen, Du meinst wohl die sogenannten 5 Service-Checks, die mit einer Inspektion aber auch so gut wie nichts zu tun haben!

  • Die 5 kostenlosen Inspektionen gab es mal. Die Aktion ist seit März 2012 (glaube ich) vorbei. Kauft man einen gebrauchten aus dieser Aktion, hat man bei diesen Fahrzeugen die Gutscheine normalerweisse dabei.

    Gruß Michael


    Auto ab Anfang November: Kia Sportage Spirit 1,7 CRDi in Carraraweiß incl. Panoramadach&Lederpaket :super:

  • Hallo nochmal,


    Danke an euch !!
    Ich denk ich probier mal eine Zeit lang HMD zu erreichen....
    Servicemail auf der HMD Seite hat nun auch funktioniert . :evil:
    Mal sehen ob die Antworten , wenn nicht werd ich schwerere Geschütze auffahren :schläge:
    oder die lenken ein...dann gibts wieder :prost:
    Ich werd euch auf dem laufenden halten!


    GrußRolf

  • Hallo zusammen ,


    Heute hat sich ein Servicemitarbeiter von HMD bei mir telefonisch gemeldet ! :super:
    ...das war ja eigentlich recht schnell , er hat sich mein Problem nochmal angehört , er war sehr freundlich , er meinte das er mal schauen muß
    was da los ist und Morgen wird er sich nochmals bei mir melden . :D .....Einwandfrei !!
    So stell ich mir eine Sevicestelle vor !
    Jetzt mal sehen .... was da nun rauskommt..........ich halt euch auf dem laufenden! :flüster:


    Gruß Rolf

  • Hallo Nochmal,


    Heute hat sich eine Mitarbeiterin von HMD bei mir telefonisch gemeldet, am Anfang noch recht nett... aber dann. Sie kannte nur einen Satz... da steht drei Jahre Garantie drin... X(, war pampig und unfreundlich. Egal was ich fragte und sagte, immer dieselbe Antwort... drei Jahre steht drin. Ich sagte warum steht in meinen Scheckheft fünf Jahre??? :evil: Dann sagte sie zu mir, ich soll mich an den Händler wenden, der mir den Santa Fe verkauft hat, aber der Händler hat doch das Seviceheft nicht gemacht oder gestempelt... Einfach nur immer Ausreden, sonst nichts. Bin sehr enttäuscht von dieser Mitarbeiterin und von Hyundai selbst auch. So gehts nicht :dudu:


    Ich hab nun mal den Händler kontaktiert, der schaut nun, ob er was über den Importeur des Santa Fe was genaueres rausfinden kann... Die letzte Aussage war von der unfähigen Mitarbeiterin von HMD noch: fünf Jahre Garantie gibt es erst seit 01.01.2013. Weil sie wusste, dass meiner eine Auslieferung vom Dezember 2012 hatte... lächerliche Ausrede.


    Was haltet ihr davon und wie würdet ihr euch verhalten? Würd mich freuen, wenn ein paar Vorschläge kommen würden :flüster:
    Dank euch gleich mal!


    Gruß Rolf

  • Wenn sich HMD bezüglich der 5 Jahres Garantie querstellt und dir für ein Importfahrzeug nur 3 Jahre Garantie gewährt, würde ich an deiner Stelle versuchen über deinen Händler/Importeur eine (möglichst kostenlose) Anschlußgarantie für die fehlenden 2 Jahre zu bekommen. Diese ist zwar meist weniger umfangreich als die eigentliche Hyundaigarantie, aber zumindest sind die wichtigsten Baugruppen wie Motor, Getriebe und Differential abgedeckt!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ist doch Quatsch, warum soll er sich mit einer weniger umfassenden Garantie-Verlängerung abspeisen lassen, wenn ihm rechtlich 5 Jahre Herstellergarantie zustehen?


    In Dänemark gewährt Hyundai 5 Jahre Garantie auf seine Fahrzeuge, also stehen die ihm nach EU-Recht auch in Deutschland zu!


    RolliNo


    Meine Empfehlung, schalte einen Anwalt ein!

  • Hallo ,


    Danke , den Anwalt werd ich zur Not auch nehmen....mal sehn was vom Händler noch kommt , dann so wie schon mal beschrieben ein Beschwerdebrief an HMD , und wenn nix geht....dann Anwalt :teach:
    ....ich halt euch auf dem Laufenden !


    Danke und Gruß
    Rolf

  • Hallo nochmal,


    ..nach erster Rücksprache mit dem Verkäufer sagt der, auch der Importeur meint 3 Jahre Garantie, dann hat er mir den Absatz vom Scheckheft hin gerieben...


    lt. Lieferant 3 Jahre, auch zu entnehmen in einer der von Ihnen beigefügten Anlagen `for biler der indregistreres...........................Hyundai yder 3 ars........... :nenee:


    ich hab den ganzen Absatz übersetzt...


    für Autos registriert oder benutzt worden für Taxi oder Vermietung gilt die folgenden Regeln: hyundai äußeren 3 Ars Werksgarantie, je nachdem, was auftritt verstehen, aus dem ersten Liefertermin nach nedenstäende Bedingungen. :evil:


    ....mein Auto war kein Taxi oder Mietwagen......es hatte keine 10km auf Tacho ......nur eine Tageszulassung in Deutschland..


    seltsame Aussage.....ich glaub der Anwalt rückt immer näher.... :teach:

  • Hallo zusammen,


    habe nun mal einen Brief an die obere Etage von Hyundai Motors Deutschland geschrieben .... :evil:
    warte nun mal drei...vier Wochen ab ...ob was zurück kommt....und was dann kommt ...wenn.....
    der letzte Schritt ist dann der Anwalt :teach:
    ...ich halt euch auf dem laufenden !


    :boxen:

  • Wenn das Fahrzeug tatsächlich eine Tageszulassung als Taxi/Mietwagen hatte, wirst Du diesbezüglich keine Chance haben, dabei ist es egal ob das Fahrzeug tatsächlich als Taxi/Mietwagen benutzt wurde, die Anmeldung als solches reicht vollkommen aus!

  • ...da hast du Recht!
    Dann sollte das aber auch im Kaufvertrag stehen (was es nicht tut), denk ich, da ja ein Taxi oder Mietwagen ja auch eine gewisse Wertminderung hat... und wenn das so wär und es steht nicht im Kaufvertrag, dann müsste ja der Händler dafür gerade stehen... denk ich mal.


    ...und dann hätte es doch bestimmt auch HMD zu mir gesagt, dass es so ist... aber das haben sie nicht... Sie haben ja überhaupt nicht gesagt, warum nur 3 Jahre... kein Grund...kein gar nichts... :unsicher:

  • HMD interessiert das doch gar nicht, deshalb werden die sich auch nicht dazu äußern, die sind nach Vorlage der eingereichten Daten wohl korrekt vorgegangen.


    Das ist einzig und allein eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Händler, wenn im Kaufvertrag nichts von der Tageszulassung als Taxi/Mietwagen und der dadurch bedingten verkürzten Garantiezeit steht, stellt sich mir die Frage, ob im Kaufvertrag etwas von 5 Jahren Herstellergarantie steht?

  • Dann sollte das aber auch im Kaufvertrag stehen..

    Richtig! Ein Autohändler ist verpflichtet die Nutzung eines Fahrzeuges als Mietwagen oder Taxi anzugeben! Allerdings gibt es da eine Lücke: Wenn das Fahrzeug zwar als Taxi zugelassen, aber nicht als solches gefahren wurde (Tageszulassung mit faktisch 0KM) besteht da eine rechtliche Grauzone.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • HMD interessiert das doch gar nicht, deshalb werden die sich auch nicht dazu äußern, die sind nach Vorlage der eingereichten Daten wohl korrekt vorgegangen.

    ...mal schaun...bei einem Mitglied im Forum hat ein Brief an HMD ja was gebracht.....da wurde danach die Garantie von 3 auf 5 Jahre erhöht.... :thumbsup:

  • In dem von Dir angesprochenen Fall war aber keine Tageszulassung als Taxi/Mietwagen das Problem!

  • Nein, das sollte es nicht sein, die Tageszulassung war in Deutschland, im Kaufvertrag steht nichts... Und sonst wurde auch nichts gesagt, da steht nur im Scheckheft drin, dass wenn er ein Mietwagen oder Taxi war oder ist oder als solches angemeldet wurde, dann statt 5 Jahre nur 3 Jahre Garantie... Das einzige was sein könnte, dass der dänische Händler den so angemeldet hat (als Taxi oder Mietwagen in der Garantie)... Was ich nicht heraus gefunden hab, aber da könnt ich mal nachforschen... Aber nun egal... Der Brief an HMD Chefetage ist raus... mal abwarten was kommt.

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