Leasing Angebote direkt bei Hyundai

  • Hi,


    bin neu im Forum und hab gleich mal eine Frage zum Leasing.


    Fahre gerade einen Scirocco und schau mich mal bei Hyundai um ;-).


    Hat hier jemand direkt bei Hyundai Privat einen Wagen geleast? Habe keine Lust mich immer mit dem Verkauf rumzuschlagen und nicht zu wissen wie es grad am Markt steht deswegen möcht ich nen Kilometerleasing machen für 2-3 Jahre dann den Wagen abgeben neuen mitnehmen und gut ist.


    Jemand irgendewelche Erfahrungen? Vielleicht auch wo die Preislich so liegen? Vorzugsweise ix35,i30 oder auch genesis ;-).

  • Moin moin,


    hier mein Tipp zum Leasing:


    Leasing ist viel zu teuer und unwirtschaftlich. :grrr: :grrr: :grrr:


    Die schönste Art ein Auto zu kaufen = Barzahlung. :super:


    Nur ein eigenes bezahltes Auto macht richtig Spaß. :freu: :freu: :freu:

    Viele Grüße aus der Nordheide
    Edgar + Paula :D :]


    IX 35 zugelassen 25.02.2011
    IXI-Erfahrung >159.000 km (davon ca. 92.000 km mit Wohnwagen)
    Keine Störungen, keine Mängel - echt Klasse!


    Hyundai Tucson 2.0 CRDi HTRAC 48 V ab 02.04.2019 >35.000 km (davon ca. 27.000 km mit Wohnwagen)
    Historisch ca. 1,4 Mio. km mit 10 Autos 8 Marken

  • Leasing ist definitiv für eine Privatperson die unwirtschaftlichste Methode ein Auto zu fahren. Ich würde mir das an Deiner Stelle reiflichst überlegen. Sicher ist ein Verkauf nicht immer soo leicht, aber ein kurzer Blick in die Autobörsen zeigt Dir den aktuellen Marktwert und den kannst Du ja dann ansetzen. Gerade bei einem Genesis macht das überhaupt keinen Sinn, da für das Leasing ein viel höherer Grundpreis angesetzt wird als wenn Du ihn kaufst. Da der Preis unglaublich in den Keller gegangen ist, würdest Du mit einem Leasing Unmengen an Geld verbrennen.

  • Am Leasing verdienen viele...


    1. Der Leasinggeber, der Dir einen deutlich höheren Preis in Ansatz bringt als das Auto am Markt kostet.
    2. Der Händler, der das Auto an den Leasinggeber verkauft und an den Inspektionen verdient (Achtung auf Regelungen, die Inspektionen bei Freien ausschließen.
    3. Die Bank des Leasinggebers
    4. Der Gutachter, der den Wagen bei Rückgabe bewertet.


    Und Achtung, jetzt bekommst Du 2x das Fell über die Ohren gezogen:


    1. Am Fahrzeug werden normale Gebrauchsspuren als Mängel bewertet, die zu völlig überhöhten Preisen auf Deine Kosten behoben werden
    2. Das Fahrzeug bringt dummerweise nicht den (völlig unrealistisch) kalkulierten Restwert lt. Gutachten. Rate mal, wer die Differenz bezahlt.


    Weiter Achtung bei langen Laufzeiten. Eine Wandlung wegen vieler Mängel ist deutlich erschwert, da Du weder Vertragspartner des Herstellers noch des Händlers bist. Der Leasinggeber hat hingegen keinerlei Interesse einer Wandlung. Ich stand vor ein paar Jahren vor der Frage, ob ich einen geleasten Firmenwagen nehmen soll. Klang verlockend, aber die Vertragsbedingungen waren unannehmbar, da sie mich in jeder Weise unzumutbar benachteiligten.

  • @ardeche


    So ganz richtig ist das nicht.


    Bei der Berechnung vom Leasing wird genau der Preis in Ansatz gebracht der beim Händler ausgehandelt wurde und auch bei Barzahlung oder Finanzierung zu Zahlen wäre. Bei gewerblichen Leasing schießt der Hersteller noch was zu somit liegt der Preis zum berechnen des Leasings unter dem normalen rabattierten Kaufpreis. Dazu kommen die Zinsen je nach Leasinggeber.


    Bei einer normalen Leasingrücknahme nimmt der Händler das Fahrzeug entgegen und kein Gutachter. Erst bei eventuellen Streitigkeiten kommt ein Gutachter ins Spiel. Kein Leasinggeber kann erwarten dass er nach 3 Jahren einen Neuwagen zurück bekommt. Erwarten die auch nicht. Es sind die Händler die versuchen durch angebliche Schäden den Preis beim Ankauf vom Leasinggeber zu senken. Es gibt aber ganz klare Regelungen welche Schäden zum vertagsgemäßen Gebrauch gehören und welche nicht.


    Sind Schäden vorhanden die nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, werden nicht die Reparaturkosten dafür berechnet, sondern die dadurch entstehende Wertminderung.


    Beim Kilometerleasing trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber. Wie, was, wo und zu welchem Preis er das Fahrzeug los bekommt ist für den Leasingnehmer schnuppe.


    Reines Leasing wurde ich privat jedoch nicht empfehlen, dann er die 3 Wege Finanzierung .


    Deine Bedenken bezüglich geleasten Firmenwagen kann ich nicht nachvollziehen. Leasingnehmer ist dein Arbeitgeber, somit sind die Vertragsbedingungen für dich ebenfalls völlig schnuppe.

  • Sind Schäden vorhanden die nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, werden nicht die Reparaturkosten dafür berechnet, sondern die dadurch entstehende Wertminderung.

    So weit, so gut......doch wer stellt die Wertminderung fest? Der Leasingnehmer - oder der Gutachter des Leasingsgebers? Bei einem Flottenvertrag ist das kaum ein Problem, für einen "Privat-Leaser" bedeutet das: Anwalt oder A*schkarte!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es gibt aber ganz klare Regelungen welche Schäden zum vertagsgemäßen Gebrauch gehören und welche nicht.


    Diese Regelungen kenne ich für den Fall, dass ich einen geleasten Firmenwagen nehme: sie sind dehnbar wie Kaugummi. Wenn das nicht so wäre, bräuchte man keinen Gutachter. Meine Mitarbeiter benutzen alle Leasingfahrzeuge, die unsere Firma für Dienstfahrten bereit stellt. Für diese Fahrzeuge bin ich als Leiter der Abteilung verantwortlich. Ich habe nicht einen Wagen in 20 Jahren erlebt, bei dem es keinen Streit um die übliche Abnutzung gegeben hätte, die dann durch einen Gutachter im Sinne des Leasinggebers manifestiert wurde. Die durchschnittliche Nachbelastung betrug 3500€.


    Sind Schäden vorhanden die nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, werden nicht die Reparaturkosten dafür berechnet, sondern die dadurch entstehende Wertminderung.


    Das ist aber in der Auswirkung für den Leasingnehmer wurschtegal.


    Beim Kilometerleasing trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber. Wie, was, wo und zu welchem Preis er das Fahrzeug los bekommt ist für den Leasingnehmer schnuppe.


    Unsere Firma macht kein Kilometerleasing. Also ist dieser Punkt sehr relevant.


    Deine Bedenken bezüglich geleasten Firmenwagen kann ich nicht nachvollziehen. Leasingnehmer ist dein Arbeitgeber, somit sind die Vertragsbedingungen für dich ebenfalls völlig schnuppe.


    Auch wenn meine Firma das Ballonleasing organisiert, bin ich Vertragspartner der Daimler Fleet. Die Leasingrate wird dann von meinem Bruttogehalt in Abzug gebracht, dafür darf ich dann monatlich 1% des Listenpreises versteuern zuzüglich der privat gefahrenen km. Als Gegenleistung für die große Gnade, ein solches Fahrzeug zu haben bin ich dann noch gehalten 2000 km gegen einen Pauschbetrag dienstlich zu fahren. Fahre ich mehr, ist das mein Problem. Weiter gibt es Regelungen zur Wagenpflege und Tankstellenbindung (bei Shell), die zusätzliche Kosten verursachen. Ich habe das für mich durchgerechnet und komme da nicht zu dem Ergebnis, das sich so etwas für mich rechnet. Wenn ich denn einen Mercedes haben wollte - was ich außerdem nicht will - komme ich für mich bei einem Kauf billiger davon. Aber das muss jeder anhand seiner persönlichen Umstände selbst ermitteln.


    Ich schließe mich Deiner Meinung an, dass Privatleasing unsinnig ist und andere Finanzierungsmodelle vorzuziehen sind.


    Grundsätzlich ist das Leasing eines Wagens, der einen hohen prognostizierten Wertverlust hat, nicht sinnvoll, da das die Höhe der Leasingrate negativ beeinflusst. So war vor 3 Jahren die Rate für eine E-Klasse mit der für einen gleich ausgestatteten Mondeo praktisch identisch.


    Weiter ist bei diesem Ballonleasing Vertragsbestandteil, das das Fahrzeug bei der Rückgabe bewertet wird.

  • Dehnbar wie Kaugummi ist da eigentlich nix, denn dafür gibt es bereits mehrfache Rechtssprechung.


    Bei der Rückgabe geleaster Fahrzeuge kommt es oft zum Streit, falls das Auto Gebrauchspuren aufweist, die der Leasinggeber in Rechnung stellen möchte. Oft müssen sich deshalb auch die Gerichte damit befassen und haben geurteilt. Das Auto muss nicht in perfektem Neuzustand sein wenn es wieder angegeben wird. Übliche Gebrauchsspuren und Verschleißmängel muss der Leasingnehmer also nicht bezahlen. Gehen Schäden darüber hinaus, schuldet er nicht die Reparaturkosten, sondern nur den Minderwert. Nach § 558 BGB haftet der Leasingnehmer nur für die übermäßige Abnutzung. Darunter versteht man Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können.


    Maßstab ist immer ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand.
    Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel z.B. kleine Steinschlagspuren oder kleineSchrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 988).


    Durch die Benutzung von Waschanlagen können auch Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96). Entsprechendes dürfte aber auch für Lackabplatzungen an den Türkanten gelten.


    Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris). Hierbei ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, d.h. die einzelnen Schäden dürfen nicht einfach aufsummiert werden. Daher ist es in den Auswirkungen für den Leasingnehmer keinesfalls wurschtegal!


    Der Leasinggeber hat die Beweislast. Er muss detailliert darlegen und nachweisen, welche der behaupteten Schäden auf normalen Verschleiß und welche auf übervertragliche Abnutzung zurückzuführen sind. Ein Gutachten, das die Schadenskosten ohne jegliche Begründung auflistet, reicht nicht aus. Er kann im Gerichtsprozess auch nicht darauf beschränken, den mit der Erstellung des Gutachtens betrauten Sachverständigen als Zeugen zu benennen, da die Darlegung der Übermaßbeanspruchung Aufgabe des Leasinggebers und nicht die eines Zeugen ist (AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99, zitiert nach juris).
    Entstehen später Beweisschwierigkeiten, weil der Leasinggeber dem von ihm beauftragten Sachverständigen keine konkreten, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Anweisungen für die Begutachtung erteilt hat oder der zur Anfertigung eines Rücknahmeprotokolls ermächtigte Vertragshändler und der mit der Bewertung beauftragte Sachverständige keine Fotografien von dem Fahrzeug anfertigt, obwohl hierzu im Hinblick auf das Vorhandensein etwaiger negativer Zustandsmerkmale Anlass bestünde, so geht dies zu Lasten des Leasinggebers (LG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1988, Az. 2/24 S 158/87).


    Die hohen Nachzahlungen kommen bei Restwertleasing durch das Restwertrisiko zustande, wenn das Fahrzeug nach Leasingende nicht den bei Leasingbeginn festgelegte Restwert beim Weiterverkauf erzielt. Daher auch Restwertrisiko. Mann weiß nie ist das Fahrzeug in 3 Jahren als gebrauchter gefragt, oder nur unter Listenpreis zu verkaufen. Windige Händler versuchen auch mit niedrigen Leasingraten ( erzeugt durch einen hohen kalkulierten Restwert) Kunden zu ködern. Dann kommt bei der Rückgabe die Überraschung. Das fällt beim Kilometerleistung weg. Daher heißt es auch: Finger weg von Restwertleasing.
    Bei all unseren bisherigen geleasten Fahrzeugen (Kilometerleasing) gab es nie Diskussionen, kein Gutachter und auch keine Nachzahlung. Im Gegenteil, wir bekamen teilweise noch Rückerstattungen wegen Minderkilometer. Natürlich waren die Fahrzeuge in einem dem alter und Fahrleistung entsprechenden Zustand.

    Hyundai? Einmal und nie wieder!

    2 Mal editiert, zuletzt von noby ()

  • Hi,


    also ich habe früher bei der Honda Bank gearbeitet und da haben wir die Privat-Leaser gerne als "Melkkühe" bezeichnet... Das ist deutlich zu teuer und nur was für Leute die z.B. wg. Schufa oder schlechtem Ruf bei der Hausbank keinen Kredit (mehr) bekommen.


    Geh lieber zu deiner Bank, sag denen was du an Kohle brauchst, lass dir eine Finanzierung mit Restzahlung aufstellen und vergleiche mal mit dem Leasing... Du wirst einiges sparen! :teach:


    Und: Du bist der Boss über das Auto, sprich du entscheidest wie viel du fährst, wann du ihn verkaufst und ob du was dran veränderst (Felgen, Auspuff, Spoiler)...


    Leasing: NEVER EVER!!! :stop:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Wenn du schlechte Schufaeinträge hast, geht auch normal kein Leasing.



    Privatleasing kann interessant sein, wenn es einen finanziellen oder einen anderweitigen Vorteil gibt. Beim Herstellerleasing werden z.B. manchmal besondere Rabatte gewährt, die bei einem Verkauf nicht angeboten werden. In diesem Fall kann Privatleasing günstiger sein als ein Kauf.


    Eine genaue Abwägung aller Aspekte muss vor einer endgültigen Entscheidung stattfinden. Eine pauschale Empfehlung für oder gegen Privatleasing ist nicht möglich, da die individuellen Umstände sehr unterschiedlich sein können.

    Hyundai? Einmal und nie wieder!

    Einmal editiert, zuletzt von noby ()

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